Allgemeine Geschäftsbedingungen der WOHACONCEPT Gmbh

 

  1. Geltungsbereich – Vertragsgegenstand

Der Vertrag kommt mit WOHACONCEPT GmbH zustande (im folgenden: WOHACONCEPT GmbH Für alle Werk- und Kaufvertragsleistungen gelten ausschließlich diese AGB und zwar auch dann, wenn WOHACONCEPT GmbH Leistungen in Kenntnis entgegenstehender oder abweichender AGB vorbehaltlos erbringt. Sie gelten gegenüber Verbrauchern und Unternehmern gleichermaßen.

  1. Vertragsabschluß und verbindlicher Termin

Verträge bedürfen grundsätzlich der Schriftform. Eine von WOHACONCEPT GmbH versandte Auftrags- und Lieferterminsbestätigung hat der Auftraggeber (im folgenden: AG) unverzüglich zu prüfen und gegenzuzeichnen. Bei fehlender Unterschrift des Auftraggebers gilt die Auftragsbestätigung in vollem Umfang als anerkannt, wenn ihr nicht innerhalb von 8 Tagen nach Zustellung schriftlich widersprochen wird, in diesem Fall gehen auch ausdrücklich unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen etwa entgegenstehender AGB oder Vertragsbestimmungen des Auftraggebers vor. Dies gilt auch dann, wenn der Auftraggeber in seinem AGB eine gleiche oder ähnliche Klausel formuliert hat, und auch wenn diese von uns nicht ausdrücklich schriftlich abgelehnt wurde. Sofern dieser Leistungsbeschrieb und allgemeine Geschäftsbedingungen keine Sonderregelung enthalten, gelten die Vorschriften der VOB/B als vereinbart. Konkretisierung der Ausstattungsdetails (Farben, Abschlüsse, Oberflächen, etc.), Überprüfung der Maße und die rechtzeitige Fertigstellung der Räumlichkeiten obliegen allein dem AG. Kann WOHACONCEPT GmbH nachweisen, daß einzelne Positionen unterhalb der Einkaufs- oder Materialpreise angesetzt wurden, gelten diese als vereinbart. In begründeten Fällen kann WOHACONCEPT GmbH auch nach Vertragsschluß Auskünfte und Bonitätsnachweise verlangen.

  1. Anzahlung / Verzugsfolgen

Bei Vertragsschluß werden mindestens 50 von Hundert (je nach Art der Ware) der Bruttoauftragssumme fällig. Wird der Betrag nicht innerhalb von 5 Werktagen dem Konto der WOHACONCEPT GmbH gutgeschrieben oder bar bezahlt, gerät der AG auch ohne Mahnung in Verzug. Der Liefertermin verschiebt sich entsprechend der Verzugsdauer. Eine Verzugsmitteilung hat der AG unverzüglich gegenzuzeichnen und WOHACONCEPT GmbH auf seine Kosten zu übersenden.
Sollte nach Annahme der Bestellung oder im Laufe des Vertragsverhälnisses begründeter Zweifel an der Zahlungsfähigkeit entstehen, ist WOHACONCEPT GmbH berechtigt, Vorauszahlung oder Sicherheit zu verlangen. Wird eine Vorauszahlung oder Sicherheit nicht innerhalb angemessener Frist trotz vorausgehendene Androhung vom Kunden geleistet, ist WOHACONCEPT GmbH berechtigt, die Erfüllung des Vertrages zu verweigern und Schadensersatz zu verlangen. Vergebliche, vom Kunden verschuldete Anfahrten werden dem Auftraggeber entsprechend der WOHACONCEPT GmbH dadurch entstandenen Kosten in Rechnung gestellt.

  1. Anzeige der Lieferbereitschaft und Abschlagszahlung

Bei Anzeige der Lieferbereitschaft hat der AG WOHACONCEPT GmbH seine Annahmebereitschaft zum vereinbarten Liefertermin und die vertragsgemäße Vorbereitung der Räumlichkeiten unverzüglich zu bestätigen bzw. etwaige Hindernisse zu benennen. Gleichzeitig wird ein Abschlag von 35 von Hundert der Bruttoauftragssumme fällig. Bei Verzug besteht kein Anspruch auf Auslieferung und Montage.

  1. Auslieferung und Montage

Befindet der AG sich bei Anlieferung mit der vertragsgemäßen Vorbereitung der Räumlichkeiten in Verzug oder bestehen wesentliche Planabweichungen, hat er nur dann Anspruch auf Auslieferung und Montage, wenn er die Gefahr insoweit übernimmt, WOHACONCEPT GmbH schriftlich von der Haftung freistellt und dadurch entstehende Mehrkosten nach Maßgabe des § 7 vergütet. Der AG haftet für zusätzliche Lager-, Fahrt- und Personalkosten als Folge seines Verzugs und für Schäden durch Dritte. Nach Maßgabe der §§ 4, 5 kann WOHACONCEPT GmbH einen angemessenen Vorschuß fordern. Teillieferungen durch WOHACONCEPT GmbH kann der AG nur aus wichtigem Grund widersprechen.

  1. Anschlußbestellungen und Änderungen

Anschlußbestellungen sind selbständige Aufträge, die den ursprüngliche Vertrag nicht berühren. Auf Wunsch wird WOHACONCEPT GmbH.sich um die Integration in das Grundgeschäft bemühen. Ansprüche und Einreden (etwa wegen Terminsüberschreitung oder Farbabweichung etc.) können dem AG aus dieser Kulanzleistung nicht erwachsen. Dasselbe gilt für nachträgliche Änderungen. Eine Haftung der WOHACONCEPT GmbH ist ausgeschlossen soweit WOHACONCEPT GmbH keine Einfluss auf Entnahmemöglichkeiten hat, z. B. Farbabweichungen wegen Nachbestellung, Verzögerungen beim Zulieferer etc..
Die Vergütung der Mehrkosten bei angemessener Anzahlung nach Maßgabe der §§ 4 und 5 schuldet der AG auch ohne schriftlichen Auftrag. Wegen Mindermengenzuschlag, Expresslieferung etc. können diese die Basis des Grundauftrags deutlich überschreiten. Mehrarbeiten hat der AG zu folgenden Nettostundenlöhnen zu vergüten: Meister € 45,--, Geselle/Monteur € 35,--, Wochenendzuschlag 50 %, Nachtzuschlag 100 %, Anfahrtspauschale jeweils € 80,--.

  1. Abnahme und Eigentumsvorbehalt

15 von Hundert der Bruttoauftragssumme sind mit der Abnahme fällig. Mit der Abnahme erteilt der AG gleichzeitig ein abstraktes und selbstschuldnerisches Schuldanerkenntnis und stellt WOHACONCEPT GmbH.von etwaigen Vertragsstrafen frei. Die Ware bleibt bis zur vollständigen Erfüllung aller Verbindlichkeiten aus dem Vertragsverhältnis Eigentum der WOHACONCEPT GmbH Der AG verpflichtet sich selbstschuldnerisch, das Eigentumsrecht von WOHACONCEPT GmbH auch dann zu wahren, wenn die Gegenstände nicht unmittelbar für ihn selbst oder für einen Dritten bestimmt sind und auf das Vorbehaltseigentum hinzuweisen.

  1. Zurückbehaltungsrechte und Aufrechnung

Zurückbehaltungsrechte stehen dem AG nur in demjenigen Verhältnis zu, der dem Anteil am Gesamtwert des Auftrages entspricht. Der AG kann nur mit bereits titulierten oder von WOHACONCEPT GmbH anerkannten Forderungen aufrechnen. Im übrigen ist die Aufrechnung ausgeschlossen. Ist der AG Unternehmer, ist ein Zurückbehaltungsrecht ausgeschlossen, es sei denn, die Gegenforderung stammt aus demselben Vertragverhältnis und ist unbestritten oder rechtskräftig festgestellt.

  1. Rücktritt und Vertragsstrafen

Ist WOHACONCEPT GmbH die Lieferung auf Grund höherer Gewalt (z.B. COVID 19 und damit verbundene Einschränkungen), oder anderer Umstände nicht möglich, die außerhalb ihres Einwirkungsbereiches liegen, kann WOHACONCEPT GmbH vom Vertrag zurücktreten. Dasselbe gilt, wenn der AG seinen Vorleistungspflichten nicht nachkommt oder wenn wesentliche Tatschen bekannt werden, bei deren früherer Kenntnis WOHACONCEPT GmbH den Vertrag nicht geschlossen hätte, etwa bei Verstößen gegen gesetzliche Vorschriften und bei Zahlungsunfähigkeit. Im letzteren Fall kann der AG widersprechen, wenn er gleichzeitig Sicherheit leistet. Schadensersatzansprüche bleiben unberührt, die Planungsvergütung (§ 2) schuldet der AG in jedem Fall.
Sollte der AG seinen Auftrag innerhalb 7 Tagen ab Auftragserteilung stornieren, werden 20 von Hundert des Rechnungsbruttobetrages als Vertragsstrafe fällig. Ab dem 8. Tag beträgt die Vertragsstrafe 35 von Hundert und ab dem 15. Tag 50 von Hundert. Statt der pauschalen Abgeltung kann WOHACONCEPT GmbH jederzeit durch Einzelnachweis einen höheren Schaden geltend machen.
Gewährte Rabatte und Skonti verfallen, wenn Zahlungsfristen überschritten werden. Einer Mahnung oder Nachfristsetzung durch WOHACONCEPT GmbH bedarf es nicht. Fällige Forderungen hat der AG mit 10 % zu verzinsen.

  1. Gewährleistung

Gewährleistungsansprüche verjähren in 12 Monaten nach Lieferung oder Montage. Verzögerungen, die der AG zu vertreten hat, werden in die Berechnung einbezogen und verlängern die Frist nicht. Gewährleistungsansprüche wegen offensichtlicher Mängel erlöschen, wenn der AG diese nicht unverzüglich rügt. In Fällen höherer Gewalt wie Streik, Unfall etc. übernimmt WOHACONCEPT GmbH keine Haftung für Fertigstellung und Liefertermin. Ungeachtet etwaiger gesetzter Nachfristen WOHACONCEPT GmbH auch bei berechtigten Mängeln immer zur Ersatzlieferung binnen 14 Tagen berechtigt.
Die Gewährleistung erstreckt sich nicht auf solche Mängel, die WOHACONCEPT GmbH. nicht zu vertreten hat oder die durch Ab-, bzw. Benutzung, mangelnde Pflege, unsachgemäße Lagerung und Behandlung, Dritte oder dadurch entstehen, dass die Räumlichkeiten bei Auslieferung oder Monatage nicht im vereinbarten Zustand sind oder keine Zeit zur sachgemäßen Fertigstellung bestand und WOHACONCEPT GmbH dies nicht zu vertreten hat. Nachdunkeln und geringe Farbabweichungen sind bei Holz üblich und begründen
keine Gewährleistungsansprüchen. WOHACONCEPT GmbH übergibt auf Anfrage eine Möbelbehandlungsanleitung.
Behebt der AG berechtigte Mängel selbst, kann er WOHACONCEPT GmbH nur den mit ihr vereinbarten Preis in Rechnung stellen. Für sonstige Schäden beschränkt sich die Ersatzpflicht durch WOHACONCEPT GmbH auf Fälle von Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.

  1. Gerichtsstand / Sonstiges

Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Ausschließlicher Gerichtsstand bei Verträgen mit Vollkaufleuten, juristischen Personen öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen ist München. Rechtserhebliche Erklärungen, die der AG WOHACONCEPT GmbH.oder einem Dritten gegenüber abzugeben hat, bedürfen der Schriftform. Bei Unwirksamkeit einzelner Klauseln bleiben diese AGB im übrigen wirksam